Die Abwicklung vom Antrag zum Versicherungsschein

Welche Schritte sind dazu nötig? Ab wann haben Sie Versicherungsschutz? Welche Punkte müssen Sie dabei beachten?

1. Antrag
Sie wollen sich versichern. Dazu reichen Sie beim Versicherer bzw. über K+P einen Antrag ein. Den Antrag bekommen Sie von uns zugeschickt, bzw. können ihn online herunterladen und ausdrucken.

Damit der Versicherer Ihre Risiken richtig einschätzen und damit absichern kann, müssen Sie im Antrag ein paar Fragen beantworten. Tun Sie das offen und ehrlich! Dies ist sehr wichtig, denn ein Verschweigen von Risikofaktoren kann dazu führen, dass die Leistungspflicht des Versicherers erlischt oder der ganze Vertrag ungültig ist. Im schlimmsten Fall sind Sie dann also gar nicht versichert, obwohl Sie Beiträge gezahlt haben!

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst nach Annahme des Antrags durch den Versicherer und nach der Zahlung Ihres ersten Beitrags.
 

2. Antrag angenommen, Erstprämie und Versicherungsschutz
Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Sie als Versicherungsnehmer zunächst zu einer "Erstprämie" verpflichtet. Erst nach dieser Zahlung beginnt Ihr Versicherungsschutz.

Neben dieser "strengen" Einlösungsklausel gibt es die heutzutage üblichere erweiterte Einlösungsklausel. Danach beginnt der Versicherungsschutz bei unverzüglicher Einlösung des Versicherungsscheins.

Das bedeutet, wenn Sie Ihre Beiträge innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Police zahlen, gilt die Versicherung ab dem in der Police genannten Zeitpunkt. Wenn Sie sich also z.B. ab dem ersten Juli versichern, die Police am ersten August erhalten und dann bis 14. August den Beitrag bezahlen, gilt der Versicherungsschutz wie vereinbart ab dem 01. Juli

Zahlen Sie Ihre Erstprämie nicht rechtzeitig, so kann der Versicherer vom Vertrag zurückzutreten. Versicherungsschutz besteht in diesem Fall nicht. Dem Versicherer steht dann eine sogenannte Geschäftsgebühr zu, die Sie bezahlen müssen.
 

3. Folgeprämien
Auch die weiteren Prämien sollten Sie rechtzeitig bezahlen. Kommen Sie mit der Zahlung Ihrer Folgeprämien in Verzug, so kann Ihnen der Versicherer schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.

Vorsicht: Haben Sie danach immer noch nicht gezahlt und tritt ein Versicherungsfall ein, so gelten Sie als "nicht versichert". Der Versicherer kann dann den Vertrag  kündigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie allerdings Ihren Versicherungsvertrag reaktivieren: wenn Sie innerhalb eines Monats nach Kündigung bzw. nach Ablauf der Frist die Zahlung nachholen, und wenn in der Zwischenzeit kein Versicherungsfall eingetreten ist.

Vorsicht! Kündigt Ihr Versicherer, weil Sie nicht rechtzeitig gezahlt haben, dann steht diesem trotzdem die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu.

4. Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung
Wenn Sie Ihre Prämien per Dauerauftrag überweisen, oder – noch sicherer – per Einzugsermächtigung abbuchen lassen, können Sie (bei ausreichender Kontodeckung) sicher sein, dass Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet ist.  

5. Laufzeit
Ihr Versicherungsschutz verlängert sich in der Regel von Jahr zu Jahr . Es sein denn Sie kündigen rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahres, oder Ihr Vertrag hat eine vorher vereinbarte Laufzeit (z.B. bei Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung).

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