Ein Kraftfahrzeug gewährleistet Mobilität und ist für viele Menschen Teil der Lebensqualität. In vielen Fällen ist es sogar unerlässlich für die Ausübung des Berufes. Wenn der fahrbare Untersatz durch einen Unfall zu Schaden kommt, ist meistens schnelles Handeln gefragt. Eine Kfz-Versicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen von Unfallgegnern. Sie hat mehrere Bausteine:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Passiert ein Unfall, sind die Folgen gerade bei Personenschäden oft gravierend. Der Unfallverursacher könnte Schadenersatzansprüche meist nicht selbst tragen, das Opfer ginge leer aus. Deshalb ist für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.) eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Vollkaskoversicherung
Wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursachen, ersetzt die Vollkaskoversicherung – gegebenenfalls nach Anrechnung eines Eigenanteils – grundsätzlich den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hier sind neben den Leistungen aus der Teilkasko-Versicherung auch Schäden durch Unfall sowie durch mutwillige oder böswillige Handlungen (Vandalismus) betriebsfremder Personen versichert. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Alkohol am Steuer) kann der Versicherer die Leistung allerdings anteilig oder sogar vollständig ablehnen.
Teilkaskoversicherung
Sie leistet bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug (und mitversicherten Teilen) eintreten. Versichert sind zum Beispiel
Brand und Explosion
Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile, Raub und Unterschlagung
unbefugter Gebrauch durch fremde Personen
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Zusammenstoß mit Haarwild/Tieren, Marderbiss
Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung (nur unter besonderen Voraussetzungen)
Bruchschäden an der Verglasung (z. B. Steinschlag)
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die Leistung erhält – gegebenenfalls nach Abzug einer Selbstbeteiligung – der Versicherungsnehmer.
Auto-Schutzbrief
Motorschaden am Brenner oder krank auf Sizilien? Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet Ihnen der Auto-Schutzbrief verlässlichen Service sowie Kostenersatz, unter anderem für
Pannen- und Unfallhilfe
Abschleppen, Bergung und Ersatzteilversand
Arzneimittelversand und Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
Kinderrückholung und Krankenrücktransport
Hilfe im Todesfall
Kosten für Übernachtung und Mietwagen bei Panne oder Unfall
Fahrerschutz
Der Fahrer, der einen Unfall verschuldet hat, erhält als einziger keinen Schadensersatz über die Autohaftpflichtversicherung, falls er Verletzungen davongetragen hat. Dieser Baustein schützt den berechtigten Fahrer (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls. Der Vertrag tritt auch ein bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt, zum Beispiel, weil der Unfallgegner unbekannt oder mittellos ist.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Dies übernimmt zwar grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Leistungen können als Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld oder Todesfallentschädigung erfolgen.
Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen, Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen des Kfz oder Anhängers. Sie leistet auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, nicht versichert oder mittellos ist. Im Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen versichert – und zwar in ganz Europa und weiteren Regionen, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören (z.B. Kanarische Inseln).
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kornmann Handelsregisternummer:HRA 7492, Amtsgericht Wetzlar
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-H6TG-2SGEJ-66
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis: Industrie- und Handelskammer Limburg Walderdorffstr. 7 65549 Limburg Deutschland https://www.ihk-limburg.de/
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon 0180-600-585-0* www.vermittlerregister.info * 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungs-unternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des unseres Unternehmens. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können untenstehende Schlichtungsstellen angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Beschwerdemanagement Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: E-Mail: u.kornmann@kovers.de Telefon: 06441/5000-444
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d Gewerbeordnung
§§ 59-68 VVG
VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.